RING-Autopilot im Angebot: das Monatsabo für € 249 statt € 279 netto. Bis 31. Januar. Zum Angebot
1. Diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit und gegenüber juristischen Personen des öffentlichen Rechts. Sie gelten für den gesamten Geschäftsverkehr zwischen der Rocket Dental GmbH (nachfolgend „Rocket Dental“ genannt) und dem Kunde, auch wenn sie bei späteren Verträgen nicht erwähnt werden.
2. Entgegenstehende, zusätzliche oder von diesen Allgemeinen Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsinhalt, es sei denn, Rocket Dental hätte ihrer Geltung schriftlich zugestimmt. Diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen gelten auch dann, wenn Rocket Dental eine Lieferung an den Kunden in Kenntnis seiner entgegenstehenden, zusätzlichen oder abweichenden Bedingungen vorbehaltlos ausführt.
3. Entgegenstehende, zusätzliche oder abweichende Vereinbarungen zu diesen Allgemeinen Verkaufsbedingungen, die zwischen Rocket Dental und dem Kunden zur Ausführung eines Vertrags getroffen werden, sind in dem Vertrag schriftlich niederzulegen. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.
4. Rechte, die Rocket Dental nach den gesetzlichen Vorschriften oder nach sonstigen Vereinbarungen über diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen hinaus zustehen, bleiben unberührt.
1. Bei Bestellungen über den Online-Shop von Rocket Dental kommt der Vertrag wie folgt zustande:
a) Allgemeines
aa) Die in dem Online-Shop angebotenen Produkte stellen noch kein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Vertrags dar, sondern lediglich eine Aufforderung an den Kunden zur Abgabe einer Bestellung.
bb) Der Vertragstext wird nach Abgabe einer Bestellung von Rocket Dental gespeichert. Dieser ist dem Kunden nach Vertragsschluss jedoch nicht zugänglich.
b) Vertragsschluss bei Einzellieferungen
aa) Der Kunde kann die in dem Online-Shop dargestellten Produkte durch Anklicken auswählen und durch Klick auf „Jetzt kaufen“ (beim Einmalkauf über 160 Stück) oder auf „Testpaket bestellen“ (beim Testpaket über 8 Stück) in seinen „Warenkorb“ legen. Der Kauf eines Testpakets kann nur einmal pro Praxis erfolgen. Der Kunde wird dann auf die Checkout-Seite weitergeleitet und kann seine Versanddaten eingeben und die Zahlungsmethode auswählen. Abschließend muss der Kunde durch Klick auf die entsprechende Checkbox seine Unternehmereigenschaft bestätigen. Eine Bestellung wird seitens des Kunden verbindlich ausgelöst, wenn der Kunde am Ende des Bestellprozesses auf der Checkout-Seite das elektronische Bedienfeld (Button) „Zahlen“ anklickt. Vor dem Klick auf den Button „Zahlen“ können die zuvor eingegebenen Daten und der Inhalt des Warenkorbs jederzeit geändert oder der Bestellvorgang durch Verlassen des Online-Shops abgebrochen werden. Mit einer solchen Bestellung unterbreitet der Kunde Rocket Dental ein Angebot auf Abschluss eines Vertrags über eine Einzellieferung.
bb) Der Kunde erhält nach Abgabe seiner Bestellung eine Eingangsbestätigung zu seiner Bestellung. Diese Eingangsbestätigung stellt keine Annahme des Angebots dar, sondern dient lediglich der Information des Kunden, dass die Bestellung bei Rocket Dental eingegangen ist.
cc) Der Vertrag über eine Einzellieferung kommt erst mit Zugang der Auftragsbestätigung von Rocket Dental beim Kunden zustande oder wenn Rocket Dental die Produkte an den Kunden ausliefert. Im Falle des Versands der Produkte kommt der Vertrag zustande, sobald Rocket Dental die bestellten Produkte an den Kunden übergibt.
dd) Sollte die Lieferung der bestellten Produkte nicht möglich sein, sieht Rocket Dental von einer Annahmeerklärung ab. In diesem Fall kommt kein Vertrag zustande.
c) Vertragsschluss bei Abonnements („RING Autopilot“)
aa) Der Kunde hat die Möglichkeit, ein Abonnement („RING Autopilot“) über die wiederkehrende Lieferung von Produkten abzuschließen („Dauerliefervertrag“). Hierfür wählt der Kunde die Option „RING Autopilot“ im Online-Shop aus und legt die gewünschten Produkte und deren Menge durch Klicken auf die Schaltfläche „Monatlich liefern lassen“ in den Warenkorb. Der Kunde wird dann auf die Checkout-Seite weitergeleitet und kann seine Versanddaten eingeben und die Zahlungsmethode auswählen. Abschließend muss der Kunde durch Klick auf die entsprechende Checkbox seine Unternehmereigenschaft bestätigen.
bb) Die Bestellung eines Abonnements wird seitens des Kunden verbindlich ausgelöst, wenn der Kunde am Ende des Bestellprozesses auf der Checkout-Seite das elektronische Bedienfeld (Button) „Zahlungspflichtig abonnieren“ anklickt. Vor dem Klick auf den Button „Zahlungspflichtig abonnieren“ können die zuvor eingegebenen Daten jederzeit geändert oder der Bestellvorgang durch Verlassen des Online-Shops abgebrochen werden. Mit einer solchen Bestellung unterbreitet der Kunde Rocket Dental ein Angebot auf Abschluss eines Abonnements („Dauerlieferungsvertrags“).
cc) Der Kunde erhält nach Abgabe seiner Bestellung eine Eingangsbestätigung zu seiner Bestellung. Diese Eingangsbestätigung stellt keine Annahme des Angebots dar, sondern dient lediglich der Information des Kunden, dass die Bestellung bei Rocket Dental eingegangen ist.
dd) Das Abonnement („Dauerlieferungsvertrag“) kommt mit Zugang der Auftragsbestätigung von Rocket Dental beim Kunden zustande. Gegenstand des Abonnements ist die automatische, wiederkehrende Lieferung der vertraglich vereinbarten Produktmenge in monatlichen Lieferintervallen.
2. Bei Bestellung außerhalb des Online-Shops kommt der Vertrag wie folgt zustande:
a) Die Angebote von Rocket Dental sind freibleibend und unverbindlich, es sei denn Rocket Dental teilt gegenteiliges schriftlich mit.
b) Mit einer Bestellung unterbreitet der Kunde Rocket Dental ein Angebot auf Abschluss eines Vertrags.
c) Der Vertrag kommt zustande, wenn Rocket Dental die Bestellung durch Zusendung einer schriftlichen Auftragsbestätigung innerhalb von zwei Wochen bestätigt oder Rocket Dental die Bestellung ausführt, insbesondere dem Kunden die bestellten Produkte zusendet.
3. Die Vertragssprache ist deutsch.
4. Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts- und Maßangaben sowie sonstige Beschreibungen der Produkte aus den zu dem Angebot gehörenden Unterlagen sind nur annähernd maßgebend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Sie stellen keine Vereinbarung oder Garantie einer entsprechenden Beschaffenheit oder Haltbarkeit der Produkte dar, es sei denn sie wurden ausdrücklich schriftlich als solche vereinbart. Auch Erwartungen des Kunden hinsichtlich der Produkte oder deren Verwendung stellen keine Vereinbarung oder Garantie dar.
5. Rocket Dental behält sich an sämtlichen Angebotsunterlagen alle Eigentums-, Urheber- und sonstigen Schutzrechte vor. Solche Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Der Kunde gibt sämtliche Angebotsunterlagen auf Verlangen von Rocket Dental unverzüglich an Rocket Dental heraus, wenn sie im ordnungsgemäßen Geschäftsgang nicht mehr benötigt werden. Entsprechendes gilt insbesondere auch für alle anderen Unterlagen, Muster und Modelle.
6. Verschlechtern sich die Vermögensverhältnisse des Kunden wesentlich oder wird der begründete Antrag zur Eröffnung eines Insolvenz- oder vergleichbaren Verfahrens über das Vermögen des Kunden mangels Masse abgelehnt, ist Rocket Dental berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
1. Für den Umfang der Lieferung ist die schriftliche Auftragsbestätigung von Rocket Dental maßgebend. Änderungen des Lieferumfangs durch den Kunden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung von Rocket Dental. Formänderungen der Produkte bleiben vorbehalten, soweit es sich um branchenübliche Abweichungen handelt oder soweit die Abweichungen innerhalb der DIN-Toleranzen liegen oder soweit die Änderungen nicht erheblich und dem Kunden zumutbar sind. Entsprechendes gilt für die Wahl des Werkstoffes und die Spezifikation.
2. Die Lieferung in Teilen ist zulässig, es sei denn die Lieferung in Teilen ist dem Kunden unter Berücksichtigung der Interessen von Rocket Dental nicht zumutbar.
1. Der Kunde hat die Möglichkeit, ein Abonnement „RING Autopilot“ (nachfolgend „Abonnement“ genannt) abzuschließen. Das Abonnement umfasst die automatisch monatliche Lieferung der vom Kunden gewählten Produkte in der bestellten Menge. Für die jeweiligen monatlichen Lieferungen bedarf es keiner gesonderten Bestellung des Kunden.
2. Das Abonnement wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Es kann von beiden Parteien jederzeit bis zum Beginn des nächsten Abrechnungszeitraums gekündigt werden. Das Recht beider Parteien zur Kündigung des Abonnements bleibt unberührt. Eine Kündigung muss schriftlich erfolgen, wofür eine E-Mail genügt.
3. Die Lieferungen erfolgen monatlich zum vereinbarten Liefertermin. Der Kunde wird regelmäßig per E-Mail über den Status der monatlichen Lieferungen informiert.
4. Für die im Rahmen eines Abonnements bezogenen Produkte gilt der jeweils vereinbarte reguläre Listenpreis. Bei zeitlich befristeten Rabatten oder anderen Aktionsvorteilen (nachfolgend gemeinsam „Aktion“ genannt) gewährt Rocket Dental für den jeweils angekündigten Aktionszeitraum einen reduzierten Preis. Beginn, Umfang und Ende der jeweiligen Aktion werden gesondert bekanntgegeben. Während des Aktionszeitraums wird der Aktionspreis bei allen laufenden Abonnements ab der jeweils nächsten Lieferung automatisch berücksichtigt. Für neu abgeschlossene Abonnements gilt abweichend, dass die erste Lieferung stets zum regulären Listenpreis berechnet wird; ein Rabatt oder sonstiger Aktionsvorteil wird erstmals ab der zweiten aufeinanderfolgenden Lieferung gewährt. Nach Ablauf des jeweiligen Aktionszeitraums werden die darauffolgenden Lieferungen automatisch wieder zum vereinbarten regulären Listenpreis berechnet. Einer gesonderten Mitteilung, Zustimmung oder Preisänderungsvereinbarung bedarf es hierfür nicht. Ein Anspruch des Kunden auf die Durchführung künftiger Aktionen oder auf eine dauerhafte Gewährung von Rabatten oder anderen Aktionsvorteilen besteht nicht.
5. Rocket Dental ist berechtigt, die Preise für das Abonnement mit Wirkung für zukünftige Lieferungen anzupassen. Preisänderungen werden dem Kunden mindestens 30 Tage vor ihrem Wirksamwerden per E-Mail mitgeteilt. Der Kunde ist berechtigt, das Abonnement bis zum Wirksamwerden der Preisänderung zu kündigen. Das ordentliche Kündigungsrecht nach Ziffer IV.2. dieser AGB bleibt unberührt. Erfolgt keine Kündigung, gilt der geänderte Preis ab dem mitgeteilten Zeitpunkt für die weiteren Lieferungen.
6. Die Abrechnung des Abonnements erfolgt monatlich im Voraus für den jeweiligen Lieferzyklus über das vom Kunden bei Vertragsschluss gewählte und autorisierte Zahlungsmittel gemäß Ziffer VII.2. dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungen. Der Kunde verpflichtet sich, fortwährend für eine ausreichende Deckung bzw. Gültigkeit des Zahlungsmittels Sorge zu tragen. Bei Auswahl von SEPA-Firmenlastschriften (SEPA B2B Direct Debit) obliegt es dem Kunden, das erteilte Mandat unverzüglich bei seiner kontoführenden Bank zu registrieren und bestätigen zu lassen.
7. Im Übrigen gelten die Regelungen dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungen auch für das Abonnement.
1. Lieferfristen und -termine sind unverbindlich, soweit sie nicht vorher von Rocket Dental schriftlich als verbindlich bezeichnet werden.
2. Die Lieferfrist beginnt mit Vertragsschluss, bei Vorkasse jedoch nicht vor Eingang der Zahlung. Im Falle eines Liefertermins verschiebt sich der Liefertermin in angemessener Weise, wenn bei Vorkasse die Zahlung nicht vollständig bei Rocket Dental eingeht. Die Einhaltung der Lieferzeit setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der übrigen Pflichten des Kunden voraus.
3. Die Lieferzeit ist eingehalten, wenn die Produkte bis zu ihrem Ablauf das Logistikzentrum verlassen oder Rocket Dental die Abhol- oder Versandbereitschaft mitgeteilt hat. Die Einhaltung der Lieferzeit steht unter dem Vorbehalt ordnungsgemäßer, insbesondere rechtzeitiger, Selbstbelieferung von Rocket Dental, es sei denn Rocket Dental hat den Grund der nicht ordnungsgemäßen Selbstbelieferung zu vertreten. Rocket Dental ist im Falle der nicht ordnungsgemäßen Selbstbelieferung zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Rocket Dental informiert den Kunden unverzüglich, wenn Rocket Dental von ihrem Recht auf Rücktritt Gebrauch macht und gewährt etwa erbrachte Vorleistungen des Kunden zurück.
4. Im Falle des Lieferverzugs ist der Kunde nach fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Nachfrist, die er Rocket Dental nach Eintritt des Lieferverzugs gesetzt hat, zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
1. Bei grenzüberschreitenden Lieferungen hat der Kunde gegenüber den zuständigen Behörden auf eigene Kosten rechtzeitig sämtliche für die Ausfuhr aus Deutschland und Einfuhr in das Bestimmungsland notwendigen Erklärungen abzugeben und Handlungen vorzunehmen, insbesondere die für die Verzollung erforderlichen Unterlagen zu beschaffen und den Anforderungen an etwaige Exportkontrollen oder andere Beschränkungen der Verkehrsfähigkeit zu genügen.
2. Die Lieferungen stehen unter dem Vorbehalt, dass der Erfüllung keine Hindernisse aufgrund von nationalen oder internationalen Vorschriften, insbesondere Exportkontrollbestimmungen sowie Embargos oder sonstigen Sanktionen entgegenstehen.
3. Verzögerungen aufgrund von Exportkontrollen verlängern Lieferfristen entsprechend; Liefertermine verschieben sich in angemessener Weise.
1. Die Preise gelten mangels besonderer Vereinbarung ab Logistikzentrum von Rocket Dental und beinhalten keine Versand-, Verpackungskosten, Versicherungen, gesetzliche Steuern, Zölle oder sonstige Abgaben. Die insoweit anfallenden Kosten, insbesondere die Versandkosten, werden gesondert in Rechnung gestellt. Die gesetzliche Umsatzsteuer wird in der Rechnung in der am Tage der Rechnungsstellung geltenden gesetzlichen Höhe gesondert ausgewiesen.
2. Dem Kunden stehen folgende Zahlungsarten zur Auswahl:
a) Kreditkarte (Visa, Mastercard, American Express) über den Zahlungsdienstleister Stripe Payments Europe Ltd. (Dublin, Irland)
b) Apple Pay und Google Pay über den Zahlungsdienstleister Stripe Payments Europe Ltd. (Dublin, Irland)
c) SEPA-Lastschrift über den Zahlungsdienstleister Stripe Payments Europe Ltd. (Dublin, Irland) nach Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats
d) Kauf auf Rechnung über den Zahlungsdienstleister Billie GmbH, Charlottenstraße 4, 10969 Berlin, Deutschland, wobei die Zahlungsart Kauf auf Rechnung ausschließlich verifizierten Praxen und Unternehmen und ausschließlich nach erfolgreicher Bonitätsprüfung durch die Billie GmbH, Charlottenstraße 4, 10969 Berlin, Deutschland, zur Verfügung steht. Zur Durchführung der Bonitätsprüfung werden die notwendigen Kundendaten an die Billie GmbH, Charlottenstraße 4, 10969 Berlin, Deutschland, übermittelt. Der Kunde willigt in die Übermittlung seiner Daten zur Bonitätsprüfung ein.
3. Bei Zahlung per Kreditkarte, Apple Pay, Google Pay oder SEPA-Lastschrift ist der Rechnungsbetrag sofort bei Vertragsschluss fällig. Bei Kauf auf Rechnung ist der Rechnungsbetrag innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu zahlen.
4. Im Falle des Zahlungsverzugs hat der Kunde Verzugszinsen in Höhe von 9 %-Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz p.a. zu bezahlen. Weitergehende Ansprüche von Rocket Dental bleiben unberührt.
5. Bei Auslandsgeschäften ist der Rechnungsbetrag abweichend von Absatz 3 vor Lieferung fällig, es sei denn es wurde vorher schriftlich etwas anderes vereinbart.
1. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung geht auf den Kunden über, sobald die Produkte zum Zwecke des Versands das Logistikzentrum von Rocket Dental oder dessen beauftragten Dritten verlassen. Im Falle der Abholung durch den Kunden geht die Gefahr mit der Anzeige der Abholbereitschaft auf den Kunden über. Satz 1 und Satz 2 gelten auch, wenn die Lieferung in Teilen erfolgt oder Rocket Dental weitere Leistungen, etwa die Versandkosten, übernommen hat.
2. Kommt der Kunde in Annahmeverzug, so kann Rocket Dental den Ersatz des entstandenen Schadens verlangen, es sei denn der Kunde hat die Nicht-Annahme der Produkte nicht zu vertreten, sowie Ersatz etwaiger Mehraufwendungen. Insbesondere ist Rocket Dental berechtigt, die Produkte während des Annahmeverzugs auf Kosten des Kunden einzulagern. Die Kosten für die Einlagerung der Produkte werden auf 0,5% des Netto-Rechnungswerts pro angefangene Kalenderwoche pauschaliert. Weitergehende Ansprüche von Rocket Dental bleiben unberührt. Der Kunde ist zum Nachweis berechtigt, dass Rocket Dental keine oder wesentlich niedrigere Kosten entstanden sind. Dasselbe gilt, wenn der Kunde sonstige Mitwirkungspflichten verletzt, es sei denn der Kunde hat die Verletzung sonstiger Mitwirkungspflichten nicht zu vertreten. Die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Produkte geht spätestens zu dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem er in Annahmeverzug gerät. Rocket Dental ist berechtigt, nach fruchtlosem Ablauf einer von Rocket Dental gesetzten angemessenen Frist anderweitig über die Produkte zu verfügen und den Kunde mit einer angemessen verlängerten Frist zu beliefern.
3. Verzögert sich der Versand infolge von Umständen, die Rocket Dental nicht zu vertreten hat, so geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Kunden über.
4. Die Produkte sind vom Kunden unbeschadet seiner Mängelansprüche auch dann entgegenzunehmen, wenn sie unerhebliche Mängel aufweisen.
1. Die Mängelrechte des Kunden setzen voraus, dass er die gelieferten Produkte bei Ablieferung überprüft und Rocket Dental offene Mängel unverzüglich, spätestens zwei Wochen nach Ablieferung der Produkte, unter hello@rocket.dental schriftlich mitgeteilt hat. Verborgene Mängel müssen Rocket Dental unverzüglich nach ihrer Entdeckung schriftlich mitgeteilt werden. Der Kunde hat die Mängel bei seiner Mitteilung an Rocket Dental schriftlich zu beschreiben, idealerweise unter Mitsendung eines Fotos, und die Bestellnummer sowie Chargennummer (auf der Verpackung) anzugeben. Der Kunde muss außerdem bei Benutzung der Produkte die Vorgaben und Hinweise in den Unterlagen zu den Produkten einhalten. Mängelansprüche für infolge der Verletzung dieser Pflicht entstandene Mängel sind ausgeschlossen.
2. Bei Mängeln der Produkte ist Rocket Dental nach eigener Wahl zur Nacherfüllung durch die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung eines mangelfreien Produkts berechtigt. Im Falle der Nacherfüllung ist Rocket Dental verpflichtet, alle zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen. Personal- und Sachkosten, die der Kunde in diesem Zusammenhang geltend macht, sind auf Selbstkostenbasis zu berechnen. Ersetzte Teile werden Eigentum von Rocket Dental und sind an Rocket Dental zurückzugeben.
3. Sofern Rocket Dental zur Nacherfüllung nicht bereit oder in der Lage ist, kann der Kunde unbeschadet etwaiger Schadens- oder Aufwendungsersatzansprüche nach seiner Wahl nach Maßgabe des Gesetzes vom Vertrag zurücktreten oder den Lieferpreis mindern. Dasselbe gilt, wenn die Nacherfüllung fehlschlägt, dem Kunden unzumutbar ist oder sich aus Gründen, die Rocket Dental zu vertreten hat, über angemessene Fristen hinaus verzögert.
4. Für Mängel infolge unsachgemäßer Nutzung oder Lagerung oder unsachgemäß ausgeführte Änderungen der Produkte durch den Kunde oder Dritte entstehen keine Mängelansprüche. Dasselbe gilt für Mängel, die dem Kunde zuzurechnen oder die auf eine andere Ursache als der ursprüngliche Mangel zurückzuführen sind.
5. Ansprüche des Kunden auf Aufwendungsersatz anstelle des Schadensersatzes statt der Leistung sind ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen nicht auch ein vernünftiger Dritter gemacht hätte.
6. Rocket Dental übernimmt keine Garantien, insbesondere keine Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantien, soweit im Einzelfall nichts anderes schriftlich vereinbart wird.
7. Die Verjährungsfrist für die Mängelansprüche des Kunden beträgt ein Jahr. Die Verjährungsfrist von einem Jahr gilt auch für Ansprüche aus unerlaubter Handlung, die auf einem Mangel der Produkte beruhen. Die Verjährungsfrist beginnt mit der Ablieferung der Produkte. Die Verjährungsfrist von einem Jahr gilt nicht für die unbeschränkte Haftung von Rocket Dental für Schäden aus der Verletzung einer Garantie oder aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit und für Produktfehler oder soweit Rocket Dental ein Beschaffungsrisiko übernommen hat.
1. Für Schäden aus der Verletzung einer Garantie oder aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit haftet Rocket Dental unbeschränkt. Dasselbe gilt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit oder soweit Rocket Dental ein Beschaffungsrisiko übernommen hat. Für leichte Fahrlässigkeit haftet Rocket Dental nur, sofern wesentliche Pflichten verletzt werden, die sich aus der Natur des Vertrags ergeben und die für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung sind. Bei Verletzung solcher Pflichten, Verzug und Unmöglichkeit ist die Haftung von Rocket Dental auf solche Schäden begrenzt, mit deren Entstehung im Rahmen dieses Vertrags typischerweise gerechnet werden muss. Eine zwingende gesetzliche Haftung für Produktfehler bleibt unberührt.
2. Soweit die Haftung von Rocket Dental ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von Rocket Dental.
1. Der Kunde wird die Produkte nicht verändern, insbesondere wird er vorhandene Warnungen über Gefahren bei unsachgemäßem Gebrauch der Produkte nicht verändern oder entfernen. Bei Verletzung dieser Pflicht stellt der Kunde Rocket Dental im Innenverhältnis von Produkthaftungsansprüchen Dritter frei, es sei denn der Kunde hat die Veränderung der Produkte nicht zu vertreten.
2. Wird Rocket Dental aufgrund eines Produktfehlers der Produkte zu einem Produktrückruf oder einer -warnung veranlasst, so wird der Kunde nach besten Kräften bei den Maßnahmen mitwirken, die Rocket Dental für erforderlich und zweckmäßig hält und Rocket Dental hierbei unterstützen, insbesondere bei der Ermittlung der erforderlichen Kundendaten. Der Kunde ist verpflichtet, die Kosten des Produktrückrufs oder der -warnung zu tragen, es sei denn er ist für den Produktfehler nach produkthaftungsrechtlichen Grundsätzen nicht verantwortlich. Weitergehende Ansprüche von Rocket Dental bleiben unberührt.
3. Der Kunde wird Rocket Dental unverzüglich über ihm bekannt werdende Risiken bei der Verwendung der Produkte und mögliche Produktfehler schriftlich informieren.
1. Sofern Rocket Dental durch höhere Gewalt an der Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten, insbesondere an der Lieferung der Produkte, gehindert wird, wird Rocket Dental für die Dauer des Hindernisses sowie einer angemessenen Anlaufzeit von der Leistungspflicht frei, ohne dem Kunden zum Schadensersatz verpflichtet zu sein. Dasselbe gilt, sofern Rocket Dental die Erfüllung seiner Pflichten durch unvorhersehbare und von Rocket Dental nicht zu vertretende Umstände, insbesondere durch Arbeitskampf, eine Pandemie, behördliche Maßnahmen, Energiemangel, einen Cyberangriff oder wesentliche Betriebsstörungen, unzumutbar erschwert oder vorübergehend unmöglich gemacht wird. Dies gilt auch, wenn diese Umstände bei einem Unterlieferanten eintreten. Dies gilt auch, wenn Rocket Dental bereits im Verzug ist. Soweit Rocket Dental von der Lieferpflicht frei wird, gewährt Rocket Dental etwa erbrachte Vorleistungen des Kunden zurück.
2. Rocket Dental ist berechtigt, nach Ablauf einer angemessenen Frist von dem Vertrag zurückzutreten, wenn ein solches Hindernis mehr als vier Monate andauert und Rocket Dental an der Erfüllung des Vertrags infolge des Hindernisses kein Interesse mehr hat. Auf Verlangen des Kunden wird Rocket Dental nach Ablauf der Frist erklären, ob Rocket Dental von seinem Rücktrittsrecht Gebrauch machen oder die Produkte innerhalb einer angemessenen Frist liefern wird.
1. Die gelieferten Produkte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Lieferpreises und sämtlicher Forderungen, die Rocket Dental aus der Geschäftsverbindung gegen den Kunden zustehen, Eigentum von Rocket Dental. Der Kunde ist verpflichtet, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Produkte für die Dauer des Eigentumsvorbehalts pfleglich zu behandeln.
2. Eine Veräußerung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Produkte ist dem Kunden nur im Rahmen des ordentlichen Geschäftsgangs gestattet. Im Übrigen ist der Kunde nicht berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Produkte zu verpfänden, zur Sicherheit zu übereignen oder sonstige, das Eigentum von Rocket Dental gefährdende Verfügungen zu treffen. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Kunde Rocket Dental unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen und alle notwendigen Auskünfte zu geben, den Dritten über die Eigentumsrechte von Rocket Dental zu informieren und an den Maßnahmen von Rocket Dental zum Schutz der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Produkte mitzuwirken. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, Rocket Dental die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten zur Durchsetzung der Eigentumsrechte von Rocket Dental zu erstatten, ist der Kunde Rocket Dental zum Ersatz des daraus resultierenden Ausfalls verpflichtet, es sei denn der Kunde hat die Pflichtverletzung nicht zu vertreten.
3. Der Kunde tritt schon jetzt die Forderungen aus der Weiterveräußerung der Produkte mit sämtlichen Nebenrechten an Rocket Dental ab, und zwar unabhängig davon, ob die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Produkte ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft werden. Rocket Dental nimmt diese Abtretung schon jetzt an. Sofern eine Abtretung nicht zulässig sein sollte, weist der Kunde hiermit den Drittschuldner an, etwaige Zahlungen nur an Rocket Dental zu leisten. Der Kunde ist widerruflich ermächtigt, die an Rocket Dental abgetretenen Forderungen treuhänderisch für Rocket Dental im eigenen Namen einzuziehen. Die eingezogenen Beträge sind unverzüglich an Rocket Dental abzuführen. Rocket Dental kann die Einziehungsermächtigung des Kunden sowie die Berechtigung des Kunden zur Weiterveräußerung aus wichtigem Grund widerrufen, insbesondere wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber Rocket Dental nicht ordnungsgemäß nachkommt, in Zahlungsverzug gerät, seine Zahlungen einstellt oder wenn die Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder eines vergleichbaren Verfahrens zur Schuldenbereinigung über das Vermögen des Kunden vom Kunde beantragt wird oder der begründete Antrag eines Dritten auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder eines vergleichbaren Verfahrens zur Schuldenbereinigung über das Vermögen des Kunden mangels Masse abgelehnt wird. Im Fall einer Globalzession durch den Kunden sind die an Rocket Dental abgetretenen Ansprüche ausdrücklich auszunehmen.
4. Auf Verlangen von Rocket Dental ist der Kunde verpflichtet, den Drittschuldner unverzüglich von der Abtretung zu unterrichten und Rocket Dental die zur Einziehung erforderlichen Auskünfte und Unterlagen zu verschaffen.
5. Bei vertragswidrigem Verhalten, insbesondere bei Zahlungsverzug des Kunden, ist Rocket Dental unbeschadet seiner sonstigen Rechte berechtigt, nach Ablauf einer von Rocket Dental gesetzten angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten. Der Kunde hat Rocket Dental oder seinen Beauftragten unverzüglich Zugang zu den unter Eigentumsvorbehalt stehenden Produkten zu gewähren und sie herauszugeben. Nach entsprechender rechtzeitiger Ankündigung kann Rocket Dental die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Produkte zur Befriedigung seiner fälligen Forderungen gegen den Kunden anderweitig verwerten.
6. Rocket Dental ist auf Verlangen des Kunden verpflichtet, die ihm zustehenden Sicherheiten insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert der Sicherheiten unter Berücksichtigung banküblicher Bewertungsabschläge die Forderungen von Rocket Dental aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden um mehr als 10 % übersteigt. Bei der Bewertung ist von dem Rechnungswert der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Produkte und von dem Nominalwert bei Forderungen auszugehen. Die Auswahl der freizugebenden Gegenstände obliegt im Einzelnen Rocket Dental.
7. Bei Lieferungen in andere Rechtsordnungen, in denen diese Eigentumsvorbehaltsregelung nicht die gleiche Sicherungswirkung hat wie in der Bundesrepublik Deutschland, räumt der Kunde Rocket Dental hiermit ein entsprechendes Sicherungsrecht ein. Sofern hierfür weitere Maßnahmen erforderlich sind, wird der Kunde alles tun, um Rocket Dental unverzüglich ein solches Sicherungsrecht einzuräumen. Der Kunde wird an allen Maßnahmen mitwirken, die für die Wirksamkeit und Durchsetzbarkeit derartiger Sicherungsrechte notwendig und förderlich sind.
1. Die Übertragung von Rechten und Pflichten des Kunden auf Dritte ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von Rocket Dental möglich.
2. Gegenansprüche des Kunden berechtigen ihn nur dann zur Aufrechnung, wenn sie rechtskräftig festgestellt oder unstreitig sind. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur geltend machen, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
3. Für die Rechtsbeziehungen des Kunden zu Rocket Dental gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG).
4. Ist der Kunde Kaufmann i.S.d. Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung zwischen Rocket Dental und dem Kunden der Sitz von Rocket Dental. Rocket Dental ist auch zur Klageerhebung am Sitz des Kunden berechtigt. Schiedsklauseln wird widersprochen.
5. Erfüllungsort für sämtliche Leistungen des Kunden und von Rocket Dental ist der Sitz von Rocket Dental, soweit nichts anderes vereinbart ist.
6. Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden oder sollte sich in diesen Allgemeinen Verkaufsbedingungen eine Lücke befinden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt diejenige wirksame oder durchführbare Bestimmung als vereinbart, die dem Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung am nächsten kommt. Im Falle einer Lücke gilt diejenige Bestimmung als vereinbart, die dem entspricht, was nach dem Zweck dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungen vereinbart worden wäre, sofern die Parteien die Angelegenheit von vorne herein bedacht hätten.
Wir nutzen Cookies und ähnliche Technologien, um die Webseite technisch zu betreiben, Inhalte darzustellen und die Nutzung der Webseite statistisch zu erfassen. Zudem möchten wir – mit Ihrer Einwilligung – Ihr Nutzungsverhalten kennenlernen, Ihnen passende Werbung auf Social Media und Partnerwebsites anzeigen. Mit Klick auf „OK“ willigen Sie in die Nutzung dieser Cookies ein und sind einverstanden, dass wir dafür auch Anbieter von Cookies einsetzen, die nicht in der EU/dem EWR ansässig sind. Sie können Ihre Cookie-Einstellungen jederzeit ändern bzw. widerrufen. Mehr erfahren Sie in den Cookie-Einstellungen und in der Datenschutzerklärung